Installierte Nennwärmeleistung |
Förderung nach Bafa 2008¹ |
8 bis 100 kW • Voraussetzung:
- Kesselwirkungsgrad: mindestens 90 %
- Kohlenmonoxid CO: 250 mg/m³ bei Teil- und Nennwärmeleistung
- staubförmige Emissionen: 50 mg/m³
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36 €/kW, min. 1.000 € für für luft- oder wassergeführte, automatisch beschickte Zimmerpelletöfen |
36 €/kW, min. 2.000 € für automatisch beschickte Zentralheizungen |
bei Kombination mit einem Pufferspeicher zusätzlich 500 € (mind. 30 Liter/kW), bei Kombination mit Solarkollektoren zusätzlich 750 € |
1.000 € für Hackschnitzelanlagen |
1.125 € für Scheitholzvergaserkessel bis 50kWmit Leistungs- und Feuerungsregelung zur Wärmeerzeugung mit Pufferspeicher (55 Liter/kW) |
> 101 kW |
zinsgünstiges Darlehen mit Teilschulderlass von 20 €/kW, max. 50.000 € im Rahmen des KFW-Programms zur Förderung erneuerbarer Energien (Nr. 128) |
¹ Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
ab 31.12.2007; Anträge für Heizanlagen von 8 bis 100 kW an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de ; Fördermittel für Heizanlagen ab 101 kW werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW bewilligt, Anträge gibt es bei allen Banken und Sparkassen oder unter www.kfw-foerderbank.de .