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Wood-a sustenaible resource of energy
          Förderung von Holzheizungen 
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Holzpellets  Hackschnitzel
Holzbriketts Holzkohle
Scheitholz

 

Installierte Nennwärmeleistung
Förderung nach Bafa 2006¹
Förderung nach Hafö 2006²
Summe

8 bis 100 kW bei Anlagen bis zu einer installierten Nennwärmeleistung von 50 kW muss es sich um Zentralheizungen handeln

48 €/kW, min. 800 € für wassergeführte, automatisch beschickte Zimmerpelletöfen

27,50 €/kW, min 600 € für wassergeführte, automatisch beschickte Zimmerpelletöfen

Min. 1.400 €, aber: Die Summe der Förderungen darf nicht 40% der zuwendungsfähigen Kosten überschreiten

48 €/kW, min. 1.360 € für automatisch beschickte Zentralheizungen

27,50 €/kW, min. 600 € für automatisch beschickte Zentralheizungen

Min. 1.960 €, aber: Die Summe der Förderungen darf nicht 40% der zuwendungsfähigen Kosten überschreiten

40 €/kW, min. 1.200 € für Scheitholzvergaserkessel ab 15 kW mit Leistungs- und Feuerungsregelung zur Wärmeerzeugung mit Pufferspeicher, Kesselwirkungsgrad 88% bzw. 90% im Falle der Mindestbetragsförderung

Min. 1.200 €, Die Summe der Förderungen darf nicht 40% der zuwendungsfähigen Kosten überschreiten

101 bis 300 kW

zinsgünstiges Darlehen mit Teilschulderlass von 60 €/kW im Rahmen des KFW-Programms zur Föderung erneuerbarer Energien (Nr. 128)

27,50 €/KW

Der Teilschulderlass der KfW beträgt max. 275.000 €. Die Summe der Förderungen darf nicht 40% der zuwendungsfähigen Kosten überschreiten

ab 301 kW

zinsgünstiges Darlehen (Nr. 128) mit Teilschuld-erlass von 60 €/kW bzw. 50 €/m Rohrleitung (bei einem nachgewiesenen Mindestwärmeabsatz von 1,5 MWh/Jahr und Meter Rohrlänge

bis zu 20% inkl. Nahwärmenetz

Der Teilschulderlass der KfW beträgt max. 275.000 € bzw. 550.000 € für das Nahwärmenetz. Die Summe der Förderungen darf nicht 40% der zuwendungsfähigen Kosten überschreiten

¹ Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 14. März 2006 Bundesanzeiger Nr. 57, Seite 1850; Anträge für Heizanlagen von 8 bis 100 kW an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de ; Fördermittel für Heizanlagen ab 101 kW werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW bewilligt, Anträge gibt es bei allen Banken und Sparkassen oder unter www.kfw-foerderbank.de .

² Holzabsatzförderrichtlinie – Hafö 2006; Anträge sind an das örtliche Forstamt www.wald-und-holz-nrw.de zu richten. Der Bewilligungszeitraum für alle Maßnahmen endet am 15.09.2006 . Alle geförderten Anlagen müssen bis zu diesem Termin fertig gestellt und abgerechnet sein.

 

Das Informations- und Demonstrationszentrum Erneuerbare Energien I.D.E.E. e.V. übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Datenblattes.

© I.D.E.E.e.V. Carls-Aue-Str.91a 59939 Olsberg www.idee-nrw.de   info@idee-nrw.de 24.04.2006.

 


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