Ausschreibungstext Hackschnitzelfallschutz
Hier der vorgeschlagene Text für Ihre Ausschreibung:
Holzschnitzelbelag 5/50 als Fallschutz liefern und einbauen
Spielplatzbelag aus Holzhackschnitzeln, lose geschüttet, bestehend aus unbehandelten, gehackten, nahezu rindenfreien Hölzern (Wassergehalt 30 - 50% entsprechend der Gleichgewichtsfeuchte nach Einbau im Außenbereich), keine Nadel-/Laubanteile, Körnung ca. 5 - 50 mm, ohne Zusatz von Farben. Mit aktuellem TÜV-Bericht (gem. DIN EN 1177:2024 und DIN EN 1176:2024);
verbaute Höhe: 30 cm in gesetztem Zustand.
liefern und einbauen
Bei der Schütthöhe sind die Setzung und der Wegspieleffekt zu berücksichtigen.
Oder gleichwertig
Erläuterung: Von den beiden Zerkleinerungsverfahren führt das Schneiden der Holzschnitzel mit scharfem Werkzeug (Hacken) zu weniger verletzungsrelevanten Spitzen im Fallschutzmaterial als das Brechen von Holz beim Schreddern. Deswegen ist der Fallschutzbelag aus gehacktem Material zweckmäßiger. Nach Einbau ergibt sich in der Schüttung ein Wassergehalt jahreszeitlich abhängig von 30-50%. Eine technische Trocknung des Materials ist in Zeiten von notwendiger Energieeinsparung weder sinnvoll noch notwendig.
In der Tabelle für Fallschutzmaterialien der DIN EN 1176-1 sind nur Holzschnitzel in der Körnung 5-30mm angegeben, die sehr dicht liegen und Wasser schlecht drainieren. Dies ist oft irritierend. In der Tabelle wird jedoch auch auf andere Materialien und Dicken hingewiesen, die dann aber entsprechend zu prüfen sind. Diese Prüfung erfolgte mit unserem Fallschutzmaterial. Somit ist auch eine Korngröße von 5-50mm zulässig, und sinnvoll.
Hackschnitzel können auch als Holzhäcksel oder Holzhackschnitzel bezeichnet werden.
In manchen Ausschreibungen wird zusätzlich ein Prüfzeugnis zum Brandverhalten und zur Pflanzenverträglichkeit gefordert. Wenn es sehr lange im Sommer nicht geregnet hat, kann das Fallschutzmaterial bei aktiver Entzündung oberflächlich glimmen. Die unteren Schichten halten die Feuchtigkeit gut. Die Forderung eines Prüfzeugnisses zum Brandverhalten oder die Lieferung von getrockneten Fallschutzhackschnitzeln ist eine nicht nachvollziehbare Forderung. Gleiches gilt für die Pflanzenverträglichkeit. Es handelt sich um unbehandeltes Nadelholz als Naturprodukt ohne Rinde oder gerbstoffhaltigem Kernholz und ist damit pflanzenverträglich.
Zusätzlich wird oft ein GS Zeichen gefordert.
Grundsätzlich wird vom TÜV seit 2012 kein GS Zeichen mehr vergeben für Fallschutzhackschnitzel.
Siehe hierzu den Beschluss der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, EK 2 Beschlüsse des AK 2.5 „Spielplatzgeräte und Anlagen für den öffentlichen Bereich“
